Impulsprogramm
Finanzhilfen für Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
Der Bund kann im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus Massnahmen in Form von Projekten und Programmen von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft mit einem Impulsprogramm unterstützen, die die Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus in all seinen Formen zum Ziel haben. Die Projekte und Programme sollen insbesondere der Sensibilisierung, Information, Wissensvermittlung, Beratung und Weiterbildung dienen. Bei Massnahmen der Zivilgesellschaft wird eine enge Abstimmung mit den Behörden vorausgesetzt.
Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in der Schweiz können für das Ersuchen um finanzielle Unterstützung ein Gesuch beim Sicherheitsverbund Schweiz einreichen.
Gesuche
Möchten Sie ein Gesuch einreichen, dann beachten Sie bitte die unten stehenden Punkte:
- Ihr Projekt oder Programm muss bereits zu mindestens 50 Prozent finanziert sein. Die vom Bund geleistete Unterstützung beträgt maximal 50 Prozent der gesamten Ausgaben.
- Die Gesuche müssen bestimmten Vorgaben entsprechen (siehe insbesondere Artikel 2-4, 7 und 8 der Verordnung).
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Gesuchsformular.docx
DOCX, 5 Seiten, 125 KB -
Kriterien 5. Ausschreibung.pdf
PDF, 1 Seiten, 125 KB -
Verordnung.pdf
PDF, 6 Seiten, 417 KB, Deutsch -
Erlaeuterungen.pdf
PDF, 13 Seiten, 529 KB, Deutsch -
Richtlinie.pdf
PDF, 3 Seiten, 174 KB, Deutsch -
Budgetbeispiel.pdf
PDF, 1 Seiten, 130 KB, Deutsch -
Raster Schlussbericht.docx
DOCX, 2 Seiten, 110 KB, Deutsch
Ihr vollständiges Dossier enthält:
- Gesuchsformular
- Budget für das Projekt
- Budget der Trägerschaft für das laufende Jahr sowie Budget und Finanzplan für die Folgejahre
- Kopie der geltenden Statuten der gesuchstellenden Trägerschaft
- Aktueller Kontoauszug oder letzter Jahres- bzw. Geschäftsbericht der gesuchstellenden Trägerschaft
- Einzahlungsschein der gesuchstellenden Trägerschaft
- Informationen zur Projektorganisation
Senden Sie uns bitte das Dossier sowohl elektronisch (d.h. mit der Funktion „per e-Mail versenden“ im Dokument) als per Post (Gesuchsformular unterschrieben) zu.
Die Eingabe ist vom 1. April bis 30. Juni 2022 möglich.
Unterstützte Projekte 2022
Das Bundesamt für Polizei unterstützt 2022 die folgenden vierzehn Projekte, mit denen die Massnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus umgesetzt werden.
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Unterstützte Projekte 2022.pdf
PDF, 5 Seiten, 675 KB
Unterstützte Projekte 2021
Das Bundesamt für Polizei unterstützt 2021 die folgenden fünfzehn Projekte, mit denen die Massnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus umgesetzt werden.
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Unterstützte Projekte 2021.pdf
PDF, 533 KB
Unterstützte Projekte 2020
Das Bundesamt für Polizei unterstützt 2020 die folgenden sechzehn Projekte, mit denen die Massnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus umgesetzt werden.
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Unterstützte Projekte 2020.pdf
PDF, 5 Seiten, 665 KB
Unterstützte Projekte 2019
Das Bundesamt für Polizei unterstützt 2019 die folgenden acht Projekte, mit denen die Massnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus umgesetzt werden.
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Unterstützte Projekte 2019.pdf
PDF, 2 Seiten, 855 KB
- Tel.
- + 41 58 464 43 17
Sicherheitsverbund Schweiz
Charline Panchaud
Tel. +41 58 481 79 17
Bundesamt für Polizei fedpol
Philippe Piatti
Tel. +41 58 464 16 74