print preview

Zusammenarbeit Zivilbehörde - Armee

 

Beim Einsatz der Armee im Rahmen des Sicherheitsverbundes Schweiz geht es um die Wahrung der sicherheitspolitischen Interessen des Landes sowie der Sicherstellung der Funktions- und Handlungsfähigkeit von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Die Wahrung der inneren Sicherheit ist primär Aufgabe der Kantone und obliegt somit der Polizei. Der Bund greift nur ein, wenn die verfassungsmässige Ordnung in einem Kanton gestört oder bedroht ist und der betroffene Kanton sie nicht selber oder mithilfe anderer Kantone gewährleisten kann (Subsidiaritätsprinzip).
Zu den Beiträgen im Rahmen der Bewältigung von Katastrophen, Notlagen und Aufgaben nationaler Bedeutung gehören:

  • Unterstützung mit Mitteln aus und in der Luft;
  • Katastrophenhilfe im In- und Ausland;
  • Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen im Ausland auf Antrag des EDA;
  • Wahrung schweizerischer Interessen im Ausland;

Zu den Beiträgen im Rahmen der Prävention und Abwehr von Bedrohungen der inneren Sicherheit gehören:

  • Wahrung der Lufthoheit;
  • Sicherungseinsätze:

- die Unterstützung der Polizei und des Grenzwachtkorps;

- der Schutz von Objekten (kritische Infrastruktur), Räumen und
  Konferenzen;

  • Ordnungsdienst (OD).