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Nationaler Aktionsplan

Der erste nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus wurde 2017 verabschiedet. Die 26 Massnahmen, unterteilt in fünf Handlungsfelder, sind bis Ende 2022 umzusetzen.

Angesichts der sicherheitspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen haben Bund, Kantone, Städte und Gemeinden einen zweiten Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus verabschiedet.

Der zweite Aktionsplan enthält 11 Massnahmen, die den folgenden 4 Wirkungsfeldern zugeordnet sind: 1. Erkennen und Verminderung von Radikalisierungsursachen, 2. Sensibilisierung und Erhöhung Wissensstand, 3. Informations- und Bedrohungsmanagement sowie Vernetzung und 4. Interventionen bei gefährdeten und radikalisierten Personen.

Die neuen Schwerpunkte stützen sich auf die Erkenntnisse aus dem ersten Aktionsplan und die Empfehlungen aus einer externen Evaluation. Der zweite Aktionsplan ist verstärkt auf alle Formen des Gewaltextremismus ausgerichtet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem auf der Prävention der Radikalisierung von jungen Menschen und dem kritischen Umgang mit dem Internet und sozialen Medien.

Der zweite Aktionsplan gegen Radikalisierung wurde unter der Leitung des Sicherheitsverbundes Schweiz mit Behörden aller Staatsebenen sowie Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet. Er tritt ab 2023 in Kraft und soll innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 über die neuen Massnahmen dieses Aktionsplans informiert.