Nationaler Aktionsplan
Mit dem Nationalen Aktionsplan sollen praxistaugliche Voraussetzungen für die Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus in all seinen Formen und im Einklang mit den Grund- und Menschenrechten geschaffen werden. Der Aktionsplan ist Teil der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung, bei der die Prävention von entscheidender Bedeutung ist. Indem der Aktionsplan das interdisziplinäre Vorgehen auf allen Ebenen unseres Staates gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus fördert, leistet er einen wichtigen Beitrag dazu.
Der Aktionsplan wurde unter der Leitung des Delegierten des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam erarbeitet. Die Präsidien der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie des Schweizerischen Städteverbands und des Schweizerischen Gemeindeverbands haben den Aktionsplan am 24. November 2017 einstimmig verabschiedet. Der Bundesrat hat den Aktionsplan in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 zur Kenntnis genommen.
Die 26 Massnahmen sollen in fünf Handlungsfeldern wirken: 1. Wissen und Expertise, 2. Zusammenarbeit und Koordination, 3. Verhinderung von extremistischem Gedankengut und Gruppierungen, 4. Ausstieg und Reintegration und 5. Internationale Zusammenarbeit.
-
Referenzkatalog mit Massnahmen zur Förderung des Ausstiegs und der Reintegration - November 2020
PDF, 36 Seiten, 339 KB -
Monitoringbericht 2018 des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus.pdf
PDF, 46 Seiten, 518 KB -
Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
PDF, 44 Seiten, 1 MB, Deutsch -
Präventionsmassnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung
PDF, 32 Seiten, 365 KB, Deutsch