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Krisenmanagement

 

Krisenmanagement auf Stufe Bund


Die Führung auf Stufe Bund ist in normalen, besonderen und ausserordentlichen Lagen grundsätzlich die gleiche. Das Krisenmanagement auf Stufe Bund muss einerseits dem departementalen Regierungssystem Rechnung tragen, anderseits innerhalb dieses Systems effizient sein. Die Reaktionszeiten müssen aber in einer Krise durch Anpassungen des Führungsverhaltens und der Führungsorganisation verkürzt werden. Gestützt auf die Erfahrungen aus realen Krisen und die Lehren aus der Strategischen Führungsübungen 2013 /2017 sowie der Sicherheitsverbundsübung 2014 will der Bundesrat eines seiner Mitglieder als für die Bewältigung einer konkret vorliegenden Krise federführend bezeichnen, tendenziell jenes, dessen Departement fachlich am stärksten betroffen ist. Für die Federführung kommt auch das Präsidialdepartement in Frage, wenn der fachliche Bezug zum Ereignis gegeben ist oder eine Krise alle Departemente betrifft.

Das für die Federführung bezeichnete Mitglied des Bundesrates kann einen Ad-hoc-Krisenstab bilden und diesen den Erfordernissen der Lage anpassen. Zusätzlich stehen der Bundesstab Bevölkerungsschutz (für Krisen, die in erster Linie den Bevölkerungsschutz betreffen, wie Katastrophen und Notlagen) und der Führungsstab Polizei (für Krisen, die primär nach Mitteln der Polizei verlangen, wie akute Terrordrohungen) zur Verfügung, um das zuständige Mitglied des Bundesrates und den Ad-hoc-Krisenstab mit Infrastruktur und Kenntnissen über die Stabsarbeit zu unterstützen oder sogar den Kern des Krisenstabs zu bilden.


Krisenmanagement auf Stufe Kanton


Die Kantone arbeiten auch im Krisenfall so lange wie möglich in ihren ordentlichen Strukturen. Wenn aber mehrere Partnerorganisationen zusammen über längere Zeit im Grosseinsatz stehen, übernimmt das Kantonale Führungsorgan die Koordination der Mittel und die Verbindung zu den vorgesetzten Regierungsstellen. Es koordiniert bzw. führt den Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben, Zivilschutz sowie Dritten (z.B. Armee oder zivile Partner). Die operative Führung der Einsatzkräfte verbleibt aber bei den Blaulichtorganisationen. Das Kantonale Führungsorgan besteht in der Regel aus der Leitung, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und den Ressortchefs oder -chefinnen von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben, Zivilschutz sowie den kantonalen Territorialverbindungsstäben der Armee. Bei Bedarf werden weitere Spezialisten oder Spezialistinnen aufgeboten.

Im Bereich der Polizei arbeiten die Kantone in Konkordaten zusammen. Kann ein Polizeikorps ein Ereignis mit eigenen Mitteln nicht bewältigen, so fordert es in einem ersten Schritt die Unterstützung aus dem eigenen Polizeikonkordat an. Genügt dies nicht, kommt die IKAPOL-Vereinbarung zum Tragen, welche die Grundsätze für die gegenseitige Hilfe und die finanziellen Abgeltungen für interkantonale Polizeieinsätze regelt. Um bei überregionalen und nationalen polizeilichen Ereignissen (z.B. einem Terroranschlag) die Zusammenarbeit zu steuern und zu koordinieren, ist seit Anfang 2015 der Führungsstab Polizei operativ. Es handelt sich dabei derzeit um einen nicht-permanenten Stab der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten, der bei Bedarf innerhalb von Stunden aktiv werden kann.

Im Bereich der Katastrophenhilfe und der Hilfe in Notlagen spielt grundsätzlich die Nachbarschaftshilfe; zum Teil gibt es auch regionale Vereinbarungen. Die Bewältigung von Schadenereignissen hat aufgezeigt, dass die Führungs- und Einsatzkräfte der Kantone, insbesondere die Feuerwehr und der Zivilschutz, sich rasch, unbürokratisch, wirksam und über längere Zeit gegenseitig unterstützen können.